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Änderungen bei Maklerprovisionen - Es zahlt, wer beauftragt - Daniel über das Bestellerprinzip.

Chancen für Effizienzsteigerung durch Digitalisierung?


Die österreichische Bundesregierung hat im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 im Kapitel "Wohnen" die geplante Einführung der „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“ aufgelistet. Mit der Einführung des Bestellerprinzips soll eine finanzielle Belastung des Mieters zu Beginn eines Mietverhältnisses verhindert werden, da dieser keinen Einfluss auf die Auswahl des Maklers hat. In den Niederlanden ist es schon lange Praxis, und auch in Belgien und Norwegen gilt das Bestellerprinzip bereits seit längerer Zeit. Doch was ist es genau?

Daniel Berl, Growth Manager PROPUP
Daniel Berl, Growth Manager PROPUP

Was ist das Bestellerprinzip?


Im Zuge des Bestellerprinzips gilt der Grundsatz, dass jene Person, die den Makler beauftragt, diesen auch zu bezahlen hat. Im März 2022 hat sich die österreichische Bundesregierung nun geeinigt, das Bestellerprinzip in Österreich ab Anfang 2023 einzuführen. Mit dem Bestellerprinzip darf für inserierte Mietwohnungen keine Maklerprovision von den Mieterinnen verlangt werden. Dies ist im Entwurf des neuen Paragraf 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen, festgelegt. Von Befürwortern wird das Bestellerprinzip als eine Art Schutz für den Mieter angesehen.


Gibt es dennoch ein Szenario indem der Mieter eine Maklerprovision zu bezahlen hat?

Solange der Makler vom Vermieter beauftragt wurde, ist der Mieter im Zuge des Bestellerprinzips von der Zahlung der Maklerprovision befreit. Der Immobilienmakler kann mit einem Mieter nur dann eine Maklerprovision vereinbaren, wenn der Mieter als Auftraggeber den Makler beauftragt hat.


Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist das in Kraft treten der neuen Regelung mit Frühjahr 2023 geplant. Das Gesetz soll hierbei mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten eingeführt werden. Sollte der endgültige Beschluss im Nationalrat noch im Sommer 2022 fallen, können die neuen Regelungen bereits Anfang 2023 gelten.


Digitalisierung und der Ruf nach Effizienzsteigerung.


Immobilienplattformen haben die Suche von Immobilien deutlich vereinfacht. Dennoch spielen Makler in Österreich immer noch eine essenzielle Rolle in der Immobilienvermittlung. In Deutschland besteht das Bestellerprinzip bereits seit 2015. Über die Auswirkungen scheiden sich die Geister. Nach einem Selbstexperiment von Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland „verschwand über Nacht ca. die Hälfte des Angebots auf diversen Immobilienportalen.“ Ursache dafür ist der Umstand, dass das Vermarkten von Mietobjekten für viele Vertreter der Branche nicht mehr lukrativ sei.

PROPUP Digitales Mietanbot
PROPUP Digitales Mietanbot

PROPUP Digitales Mietanbot
PROPUP Digitales Mietanbot

Um dem entgegenzusteuern bietet das Bestellerprinzip aber auch ein Momentum, sich mit digitalen Tools für eine Effizienzsteigerung bei der Immobilienvermittlung von Mietobjekten auseinanderzusetzen. Die Einführung des Bestellerprinzips könnte daher auch in Österreich dazu beitragen, die Effizienzvorteile der Digitalisierung in der Immobilienvermittlung vollumfänglich zu nutzen. PROPUP möchte dafür in den nächsten Monaten mehrere digitale Lösungen auf den Markt bringen. Noch diesen Sommer bieten wir das digitale Mietanbot für Immobilienmakler an und arbeiten bereits an weiteren digitalen Lösungen um für alle Beteiligten eine digitale Kundenerfahrung zu ermöglichen.


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Bis bald und viel Erfolg mit PROPUP!

Beste Grüße Daniel


Weitere Informationen zum Bestellerprinzip in Österreich finden Sie unter:

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